ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Schon um Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir unsere Kunden ausdrücklich bitten, die Geschäftsbedingungen vor der Buchung sorgfältig zu lesen. Sie gelten vorrangig oder ergänzend zu den gesetzlichen Grundlagen des Mietrechts zwischen Vermieter und Kunden und sind Bestandteil des Vertrags.

1. MIETVERTRAG

Ein Mietvertrag zwischen Rio Negro Kanu- und Outdoorevents GmbH als Vermieterin und dem Kunden kommt zustande, wenn der Kunde Kanus für die gewählte Route anmietet und die Kanutour mit weiteren Leistungen, wie z.B. Grillen oder andere touristische Leistungen, kombiniert. Auch wenn der Kunde Räumlichkeiten von Rio Negro Kanu und Outdoorevents GmbH mietet und keine weiteren Leistungen in Anspruch nimmt, wird ein Mietvertrag geschlossen. Für die Buchung einer Reise gelten die Reisevertragsbedingungen von Rio Negro Kanu- und Outdoorevents GmbH, die Ihnen im Rahmen der Buchung zur Verfügung gestellt werden.

2. PERSÖNLICHE DATEN

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Vermieterin, nachstehend „Rio Negro“ abgekürzt, personenbezogene Daten notiert und die erhobenen Daten zur eigenen Verwendung elektronisch speichert. Rio Negro benötigt Namen und Anschrift des Kunden, um die Rechnung erstellen zu können und ist gesetzlich verpflichtet, diese Daten aufzubewahren. Darüber hinaus notiert Rio Negro eine Telefonnummer des Kunden unter der der Kunde auch kurzfristig erreicht und ggf. über Änderungen des Vertrages in Kenntnis gesetzt werden kann.

3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Im eigenen Interesse sollte der Kunde die Buchung der Mietsache oder der Reise nur dann vornehmen, sofern er bereit ist, die rechtzeitig vor Vertragsbeginn ausgehändigten allgemeinen Informationen zum Ablauf der Kanutouren oder Pauschalprogramme zu beachten und sich an die Verhaltensregeln bzw. die Haus- und Platzordnung zu halten. Teilnehmer, die in Folge wiederholter oder wesentlicher Missachtung dieser Regeln oder der Weisungen der Tourenbegleitung oder Aufsichtsführenden von Rio Negro die Sicherheit oder den ordnungsgemäßen Fortgang der Veranstaltung gefährden, können ohne Anspruch auf Kostenerstattung ausgeschlossen werden. Die Teilnehmer erklären, dass aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen die Teilnahme besteht.

4. BUCHUNG UND BESTÄTIGUNG

Eine Buchung kann mündlich oder schriftlich erfolgen und stellt ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages dar. Rio Negro bestätigt das Angebot unverzüglich. Damit kommt der Vertrag mit der vereinbarten Teilnehmerzahl zustande. Der Kunde erhält umgehend von Rio Negro neben der Auftragsbestätigung und Rechnung die für die Leistung notwendigen Informationsunterlagen. Die Kopie der Auftragsbestätigung und Rechnung ist unverzüglich an Rio Negro zurück zu senden.

5. LEISTUNGSUMFANG

Der Umfang der von Rio Negro zu erbringenden Leistungen ist im Vertrag festgelegt. Davon abweichende individuelle Absprachen sollten im Interesse beider Vertragspartner schriftlich fixiert werden. Geringfügige Veränderungen, die den Gesamtzuschnitt der Mietsache nicht wesentlich verändern, können von Rio Negro nicht ausgeschlossen werden, soweit dafür nach Vertragsabschluss ein sachlich rechtfertigender Grund besteht. Die Abweichung muss dem Kunden zumutbar sein.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Der Rechnungsbetrag muss zum vereinbarten Zahlungsziel vor Leistungsantritt bei Rio Negro in der vereinbarten Form eingegangen sein. Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Rio Negro zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Rio Negro berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 9 zu belasten.

7. VERSPÄTUNGEN

Im Falle einer Verspätung des Kunden bezüglich der Anreise zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort des Leistungsantritts ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich eine entsprechende Mitteilung zu machen. Rio Negro ist bei einer nicht mitgeteilten Verspätung berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Leistungen/Mietgegenstände anderweitig zu vergeben. Ab dem Zeitpunkt einer solchen anderweitigen Verwendung entfällt die Vergütungspflicht des Kunden.

8. UMBUCHUNGEN DES KUNDEN

Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins, der Teilnehmerzahl, des Antrittsortes, des Ziels, der Unterkunft etc. (Umbuchung) besteht nicht. Besteht der Kunde auf eine Umbuchung (immer vorausgesetzt, dass diese auch möglich ist), kann von Rio Negro eine Umbuchungsgebühr von 10% des Gesamtpreises, mindestens 10,- € berechnet werden. Bei unerheblichen Änderungswünschen bemühen wir uns um eine kostenfreie Durchführung. Bis zum Leistungsantritt kann der Kunde sich durch eine dritte Person ersetzen lassen. Die Ersatzperson tritt neben den Kunden in den Vertrag ein. Rio Negro kann den Wechsel in der Person ablehnen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Sowohl die eintretende Ersatzperson als auch der Kunde haften Rio Negro als Gesamtschuldner sowohl für den Gesamtpreis als auch für entstehende Mehrkosten. Umbuchungen durch den Kunden sollten in schriftlicher Form erfolgen.

9. RÜCKTRITT DES KUNDEN BEI KANUTOUREN

Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung gegenüber Rio Negro. Dem Kunden empfehlen wir, den Rücktritt in Schriftform vorzunehmen. Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag innerhalb einer Frist von bis zu 14 Tagen vor Leistungsantritt entsteht eine Stornopauschale in Höhe von 25,- € pro Buchung. Tritt der Kunde innerhalb von weniger als 14 Tagen vor Leistungsantritt vom Vertrag zurück, so entstehen dem Kunden Stornogebühren in Höhe von 50%, bei Rücktritt von der Fahrt innerhalb von weniger als 2 Tagen 80% des Rechnungsbetrags. Tritt der Kunde innerhalb einer Frist von weniger als 1 Tag vor Erfüllung vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zum Antritt der Leistung, so ist der gesamte Rechnungsbetrag als Stornogebühr mit der Einschränkung zu entrichten, dass sich Rio Negro ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen muss, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung (z.B.: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Sitz 20354 Hamburg). Der Kunde kann individuelle Stornobedingungen mit Rio Negro vereinbaren. Diese werden mit mindestens 5,- € pro Teilnehmer berechnet. Hinweis: Krankheit des Kunden bzw. von dessen Mitreisenden oder Schlechtwetterprognosen rechtfertigen in keiner Weise einen vollständigen oder teilweise kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der gebuchten Leistungen.

10. RÜCKTRITT DES KUNDEN BEI SEMINARHAUSBUCHUNGEN

Maßgeblich für den Rücktritt ist der Zeitpunkt der Rücktrittserklärung gegenüber Rio Negro. Dem Kunden empfehlen wir, den Rücktritt in Schriftform vorzunehmen.Bei Rücktritt des Kunden vom Vertrag innerhalb einer Frist von bis zu 3 Monaten vor Leistungsantritt entsteht eine Stornopauschale in Höhe von 100,- € pro Buchung. Tritt der Kunde innerhalb von weniger als 3 Monaten vor Leistungsantritt vom Vertrag zurück, so entstehen dem Kunden Stornogebühren in Höhe von 50%, bei Rücktritt innerhalb von weniger als 6 Wochen 80 % des Rechnungsbetrags. Tritt der Kunde innerhalb einer Frist von weniger als 1 Tag vor Erfüllung vom Vertrag zurück oder erscheint er nicht zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort zum Antritt der Leistung, so ist der gesamte Rechnungsbetrag als Stornogebühr zu entrichten. Dies gilt mit der Einschränkung, dass sich Rio Negro ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen muss, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen hat. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung (z.B.: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Sitz 20354 Hamburg).

11. RÜCKTRITT DES VERMIETERS

Die Kanutouren finden grundsätzlich auch bei widrigen Wetterbedingungen statt und werden wegen Regen oder schlechten Bedingungen nicht abgesagt.

Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Rio Negro kann vom Vertrag zurücktreten, wenn bis 14 Tage vor Leistungserfüllung die für die Fahrt ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht worden ist. Rio Negro ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage unverzüglich zu erklären. Wird die Fahrt aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunden die auf die Fahrt geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück.

Gefährliche Wetterbedingungen/Hochwasser
Sollten vor Leistungsantritt Umstände eintreten, die für Rio Negro trotz gewissenhafter Vorbereitung nicht absehbar waren oder die Fahrt zu einem unkalkulierbaren Risiko machen (Unwetter, Hochwasser etc.), kann sie den Vertrag einseitig kündigen. Rio Negro ist verpflichtet, den Kunden in diesen Fällen unverzüglich zu informieren. Hierzu erstellt Rio Negro einen Gutschein in Höhe der Buchungssumme der selbst erbrachten Leistungen. Mit diesem Gutschein kann die Tour an einem verfügbaren Termin nachgeholt werden. Gebuchte Zusatzleistungen von Dritten (Catering, Reisebusse etc.) sind hiervon ausdrücklich ausgenommen. Eine Erstattung des Gesamtpreises ist nicht möglich. Weitere Ansprüche gegen Rio Negro entstehen nicht.

12. BESONDERE PFLICHTEN UND HAFTUNG DES KUNDEN

Alle Teilnehmer haben im Bereich der Kanutouren alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten. Den im Rahmen der Einweisung vermittelten Anordnungen zur Umgehung von Hindernissen, Wehranlagen, der Pausenmöglichkeiten, die zudem auf den ausgehändigten Gewässerkarten vermerkt sind, sind unbedingt zu befolgen. Während der Kanutouren besteht ein Alkoholverbot entsprechend den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechtes. Alle Teilnehmer haben sich so zu verhalten, dass jederzeit jede Gefährdung oder Beeinträchtigung anderer Teilnehmer sowie jedweder Dritter ausgeschlossen ist. Das Tragen der von Rio Negro vor Tourbeginn ausgehändigten Schwimmwesten ist Pflicht.

13. UMWELTSCHUTZ

Der Kunde verpflichtet sich, die Natur schonend zu behandeln und darauf zu achten, dass durch seinen Aufenthalt auf dem Fluss das Ökosystem nicht beeinträchtigt wird. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen der Landschaftsschutzverordnung einzuhalten und nur die zugelassenen Ein- und Ausstiegsstellen, Rastplätze etc. zu benutzen, über die er im Rahmen der Einweisung von Rio Negro informiert wurden. Enstandener Müll muss selbstverständlich wieder mitgenommen werden.

14. MATERIALRÜCKGABE, MATERIALSCHÄDEN UND VERLUSTE

Das dem Kunden von Rio Negro zur Verfügung gestellte Material sowie die vom Kunden genutzten Räumlichkeiten und das Inventar von Rio Negro sind sorgsam zu behandeln. Bei Schäden oder Verlusten auf Grund unsachgemäßen Verhaltens hat der Kunde Schadensersatz zu leisten. Der Kunde ist auch für das Verhalten der mit angemeldeten Gruppenteilnehmer verantwortlich, sofern sie die von Rio Negro im Rahmen der Leistungserfüllung zur Verfügung gestellten Gegenstände und Räume nutzen. Dasselbe gilt für derart verursachte Schäden am Eigentum Dritter. Bei Schäden, die nicht vom Kunden und seinen mit angemeldeten Teilnehmern verursacht wurden, ist unverzüglich Rio Negro zu benachrichtigen. Der Kunde ist für seine auf die Kanutour mitgebrachten Wertgegenstände selbst verantwortlich. Das Material von Rio Negro ist nach Leistungsende gesäubert zu übergeben. Bei Rückgaben an einem anderen als dem vereinbarten Ort, haftet der Kunde für die dadurch verursachten Aufwendungen und Schäden.

15. MITWIRKUNGSPFLICHT DES KUNDEN

Auftretende Schäden am Eigentum von Rio Negro sind unverzüglich mitzuteilen. Insbesondere Mängel beim vereinbarten Leistungsumfang oder -ablauf sind Rio Negro unverzüglich anzuzeigen, damit sie die Möglichkeit erhält, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, die den ordnungsgemäßen Umfang oder Ablauf der Leistung wiederherstellen kann.

16. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Rio Negro haftet nicht für Schäden, die durch Eigen- oder Drittverschulden sowie durch die Missachtung der Verhaltens- bzw. Vorbereitungsgrundregeln von Rio Negro oder Weisungen der Tourenbegleitung entstehen. Der Kunde wird vor Leistungsantritt im Rahmen der Informationen im Katalog, der
Buchungsinformationen und der Einführung vor Fahrtbeginn hierüber deutlich informiert. Rio Negro haftet bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung nur für Gegenstände, die er im Rahmen der im Katalog ausgeschriebenen Reiseleistung verwahrt oder transportiert oder die ihm ausdrücklich zur Verwahrung gegeben wurden, es sei denn, Rio Negro oder seine Erfüllungsgehilfen haben den Verlust oder die Beschädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

17. BESONDERHEITEN KANUSTATION UND SEMINARHAUS

Bei Aufenthalt auf dem Gelände oder innerhalb des Gebäudes der Kanustation in Bad Salzuflen-Schötmar sind die Hausordnung sowie die Platzordnung zu beachten. Sie sind Bestandteil des jeweiligen Reisevertrages/Mietvertrages und werden spätestens bei Ankunft ausgehändigt. Erhebliche oder wiederholte Zuwiderhandlungen gegen die Haus- oder Platzordnung sowie gegen Anweisungen von Rio Negro können auch ohne Abmahnung zur fristlosen Kündigung des Miet- bzw. Reisevertrages führen, ohne dass Rio Negro zur Erstattung des Miet-/Reisepreises verpflichtet ist, soweit er nicht Aufwendungen erspart hat. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können nur in Begleitung mindestens einer verantwortlichen, volljährigen Person aufgenommen werden. Die Begleitpersonen haben für die Gesamtdauer des Aufenthalts die Aufsichtspflicht auszuüben. Es sind die Besonderheiten des Platzes mit seinem angrenzenden Flusslauf zu beachten, insbesondere bei Personen, die nicht schwimmen können. Rio Negro behält sich bei Seminarhausbuchungen vor, eine Kaution in Höhe von bis zu 300,- € zu fordern. Die Kaution wird bei Abreise in bar zurückerstattet, bzw. mit eventuellen Schadenersatzforderungen verrechnet. Bei Beendigung des Aufenthaltes wird eine Abnahme von Rio Negro durchgeführt. Die bei Ankunft hinterlegte Kaution kann in angemessener Höhe einbehalten werden, sofern Schäden entstanden sind oder Inventar oder Schlüssel abhandengekommen sind.

18. FUNDSACHEN

Von Kunden vergessene Gegenstände werden bei Rio Negro verwahrt und können vom Kunden dort abgeholt werden. Nach Ablauf einer Frist von einem Jahr werden sie beim zuständigen Fundbüro aufgegeben.

VERMIETER

Rio Negro Kanu- und Outdoorevents GmbH
Ladestr. 6
32108 Bad Salzuflen
Geschäftsführer: Stephanie Isenberg, Guido Schmidt
Amtsgericht Lemgo, HRB 7827
Ust.-IdNr.: DE284468719

Stand: Juni 2019

Rio Negro Kanu- und Outdoorevents GmbH
Ladestr. 6, 32108 Bad Salzuflen

Tel: 0 52 22 - 85 09 600
E-Mail: info@rionegro.de

Sie erreichen uns telefonisch
April bis September: 9 - 18 Uhr
Oktober bis März: 11 - 15 Uhr

DATENSCHUTZ
IMPRESSUM