Unser Himmelfahrts-Kommando - Bier weg!

Unser Himmelfahrts-Kommando: Bier weg!

Wie kein anderer Feiertag im Jahr steht Himmelfahrt seit Langem als Inbegriff für einen Männer-Ausflug mit viel Bier. An dieser Stelle wünschen wir allen Männern ganz viel Spaß dabei und hoffen, Euch an diesem Tag nicht auf unseren Flüssen zu begegnen. Denn eins ist sicher: Alkohol und Kanu fahren passt nicht zusammen. Wer im Boot unterwegs ist braucht ein gutes Urteilsvermögen, Reaktionsfähigkeit und Gleichgewichtsgefühl. Ausgerechnet diese Eigenschaften werden durch Alkohol jedoch ziemlich schnell außer Kraft gesetzt. Darüber hinaus wirkt Alkohol bekanntermaßen enthemmend, was dazu führt, dass die Lautstärke einer Gruppe exponentiell zum Alkoholpegel steigt. Umweltschonendes Verhalten, Rücksicht gegenüber der Tierwelt sind in diesen Momenten dann untergeordnet. Müll und Lärm sind das, was betrunkene Kanugruppen hinterlassen. Und einen denkbar schlechten Eindruck bei allen anderen Paddlern, Anliegern, Anglern, Naturschützern und uns!

Auf Bundeswasserstraßen, in unserer Region ist das die Weser, gilt eine klare gesetzliche Regelung zum Thema Alkohol. Analog zu den Regelungen des Straßenverkehrs darf der „Schiffsführer“, wie der Kapitän im Kanu rechtlich genannt wird, nicht durch die Einwirkung von Alkohol beeinträchtigt sein:

https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/Erster-Teil/Kapitel-01/01-02/01-02-node.html

Je nachdem wie viel Akohol man konsumiert hat, kann es sich- auch analog zum Straßenverkehr- dabei sogar um eine Straftat handeln:

http://archiv.rechtvoraus.de/straftaten-auf-dem-wasser/1q96S-Alkohol-an-Steuer-und-Pinne

Betrunkene Paddler gefährden in erster Linie sich selbst. Durch Ihr Fehlverhalten können jedoch schnell auch Unbeteiligte in Gefahr geraten- zum Beispiel im Bereich von Stau- oder Wehranlagen oder stark strömenden Bereichen. Sollte die eigene Unversehrtheit oder die Gesundheit anderer als Argument gegen Alkohlkonsum auf dem Wasser nicht ausreichen, bedenken Sie, dass viele Haftpflichtversicherungen die Kostenübernahme bei einem durch Alkohol verursachten Unfall verweigern.

Sie haben gar nicht vor, sich besinnungslos zu betrinken? Gut. Hier wird erklärt, warum manchmal schon ein Bier bei warmen Wetter zu viel sein kann:

https://www.kenn-dein-limit.info/news/artikel/vorsicht-alkohol-und-hitze-vertragen-sich-nicht.html

Im Lauf der Jahre mussten wir unschöne Erfahrungen mit angetrunkenen Gruppen sammeln. Wir lesen Berichte von Unfällen betrunkener Paddler. Wir haben uns an allen möglichen und unmöglichen Stellen für das Verhalten von betrunkenen Paddlern entschuldigt, hinter „Partyausflügen“ aufgeräumt und stehen als Vermieter im Generalverdacht, durch unsere Geschäftstätigkeit die Natur willentlich zu schädigen. Wir werden daher alles unternehmen, dass sie keinen Alkohol mit an Bord nehmen. Wir behalten es uns vor, die Übergabe der Boote zu verweigern, wenn Sie bereits angetrunken am Startpunkt erscheinen. Ebenso sind wir dafür bekannt, dass wir eine Kanutour (auf Ihre Kosten selbstverständlich) direkt abbrechen, wenn wir auf dem Fluss davon Notiz nehmen, dass übermäßig Alkohol konsumiert wird. Außerdem sind unsere Kanus gekennzeichnet. Sollte es zu Beschwerden egal ob von Anliegern, Anglern, anderen Paddlern, Naturschützern etc. kommen, geben wir Ihre Daten weiter, damit ggf. behördliche bzw. rechtliche Schritte eingeleitet werden können.

Sie finden, wir sind Spaßverderber? Ok. Paddeln Sie nicht mit uns. Sie trinken trotzdem gerne Bier? Wir auch! Im Anschluss an die Tour. Sie verstehen unsere Argumente? Prima! Wir freuen uns auf Ihre Buchung.

Rio Negro Kanu- und Outdoorevents GmbH
Ladestr. 6, 32108 Bad Salzuflen

Tel: 0 52 22 - 85 09 600
E-Mail: info@rionegro.de

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April bis September: 9 - 18 Uhr
Oktober bis März: 11 - 15 Uhr

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